Wer einbrockt, muss auch auslöffeln

Der ehemalige Ortsvorsitzende der CSU Burghausen Martin Lengfellner äußert sich in einem Leserbrief zum PNP-Artikel über das „Stadlerhaus“.

Lengfellner-MartinAus dem Burghauser Anzeiger vom 22. Juni 2015:

„In den bislang erschienen Artikeln über das Stadlerhaus fehlt die Feststellung des zugrundeliegenden Fehlers. Herr Stadler wollte als Aufsichtsrat der BuWoG exklusiv ein Einfamilienhaus-Grundstück in einem Erbbaugebiet, in dem es kein EFH-Grundstück gibt. Das ist der Auslöser für die ganze Misere. (Ein Vermarktungsproblem von Reihenhäusern scheint konstruiert, da alle anderen Parzellen ausnahmslos und wie geplant mit Reihenhäusern bebaut worden sind.)

Mit Herrn Lechner als dem damaligen Geschäftsführer der BuWoG hatte er einen willigen Erfüllungsgehilfen. Aussagen im Artikel, wonach Herr Lechner es unterlassen habe vom Vertrag zurückzutreten, nachdem das Haus schon stand, signalisieren die Teilschuld von Herrn Lechner. Im Grunde besteht seine Teilschuld darin, Herrn Stadler nicht gebremst zu haben. Stadler ist aber selbst dafür verantwortlich, dass er sein Haus gebaut hat, obwohl er wusste, dass er das erst darf, nachdem alle Unterschriften vorliegen. Auch der Hinweis im Artikel, wonach Herr Stadler im Jahr 2008 die (schriftliche?) Zusage von Herrn Lechner für das Grundstück bekommen hat, ist denkwürdig. Herrn Lechner und auch Herrn Stadler als Aufsichtsrat und Fraktionssprecher im Stadtrat muss klar gewesen sein, dass Herr Lechner keine Zusagen geben konnte. Erst im Februar 2009 haben die Stadtratskollegen das Vorhaben von Herrn Stadler mit einer Befreiung von nahezu sämtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes baurechtlich ermöglicht. Da war das Haus schon lange beauftragt! Meines Erachtens hätte der Bebauungsplan geändert werden müssen, um klare Verhältnisse auch für das zweite EFH-Grundstück zu schaffen. Wie nun zu lesen ist, war aber keine Zeit, um den B-Plan zu ändern. Herr Stadler war unter Zeitdruck. Was wäre geschehen, wenn der Bauausschuss das Vorhaben nicht durchgewunken hätte? Herr Stadler hätte nicht bauen können und das wäre für alle Beteiligten besser gewesen. Herr Stadler hat sich also über den Vertrag mit der BuWoG hinweggesetzt und somit auch die Nachbarn übergangen.

Seither gehen die Verantwortlichen in der BuWoG gegen die Nachbarn vor, die nicht wegschauen wollten. Diese Leute haben Rückgrat bewiesen. Seit sechs Jahren werden sie für die Fehler anderer drangsaliert. Wenn die Nachbarn eingeknickt wären, wäre das Fehlverhalten von Herrn Stadler und Herrn Lechner ohne Konsequenz geblieben.

Herrn Steindl als Chef der Verwaltung und des Aufsichtsrates der BuWoG hätte daran gelegen sein müssen, diese Angelegenheit spätestens nach dem eindeutigen Urteil des OLG gründlich aufzuräumen. Vor der Wahl wollte Herr Steindl das nicht. Herr Stadler blieb sogar im Aufsichtsrat der BuWoG.

Mit der Äußerung, dass womöglich alle Miterbbauberechtigten Schadenersatz an Herrn Stadler zahlen müssten, erlebt diese Posse einen weiteren und mittlerweile skandalösen Höhepunkt. Seit sechs Jahren steht der Rechtstreit zwischen der BuWoG und Herrn Stadler aus. Es wurde und wird bislang versucht, den Nachbarn die Schuld in die Schuhe zu schieben. Damit muss endlich Schluss sein. Wer die Suppe eingebrockt hat, muss sie auch auslöffeln!“


Aus dem Burghauser Anzeiger vom 20. Juni 2015

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Burghausen. Nach wie vor muss Stadtrat Norbert Stadler mit seiner Frau in einem Haus leben, dessen Bau er zwar bezahlt hat, das ihm aber nicht gehört. An dem rechtlichen Schwebezustand hat sich seit dem im Jahr 2013 vom Landgericht München ergangenen, endgültigen Urteil nichts geändert. Versuche der Burghauser Wohnbau GmbH BuWoG, die ausstehenden Genehmigungen für die von ihr initiierte neue Grundstücksaufteilung im Erbbaugebiet St. Marien zu bekommen, sind im Sand verlaufen.

Einer der Nachbarn bringt den Grund dafür auf den Punkt: „Die BuWoG hätte unsere Zustimmung vor Baubeginn einholen müssen. Wir sind einfache Leute, man hat uns einfach ignoriert und uns, als wir uns weigerten, gleich gedroht, die Zustimmung ‚gerichtlich erwirken’ zu wollen.“

Wenn man dem Rentnerehepaar zuhört, wird eines deutlich: Die BuWoG hat die Beharrlichkeit und auch den Mut dieser Leute, der Stadt die Zähne zu zeigen, unterschätzt. Als nach der Verweigerung der Unterschrift zur Neuaufteilung desStadler stand damals unter Zeitdruck Erbbaugebiets die BuWoG den Klageweg androhte und dann auch beschritt, erreichte sie keineswegs ein Nachgeben, sondern bewirkte damit eine Verhärtung der Fronten. Vielleicht hätte zu Beginn ein gütlicher Versuch noch etwas gebracht und zu einer Einigung geführt. Als bei dem Ehepaar aber nach und nach die Anwaltsschreiben eingingen, war es dafür zu spät.

Stadlerhaus
Das Einfamilienhaus von Norbert Stadler liegt im Erbbaugebiet St. Marien, in dem ansonsten nur Reihenhäuser gebaut worden sind. Obwohl das Haus, ein Fertighaus, einfach gebaut ist, sehen einige Nachbarn darin ein Sonderrecht – der Keim für den jetzigen Konflikt war gelegt. − Foto: Wetzl

Drei Nachbarfamilien hatten zunächst die Unterschrift verweigert. Nachdem das Amtsgericht in Altötting pro BuWoG geurteilt hatte, gingen zwei Paare in Berufung, der dritte Beklagte versäumte die Frist und wurde deshalb im Berufungsverfahren auch nicht berücksichtigt. Während das Rentnerehepaar dem Anzeiger nun seine Sicht und Beweggründe schilderte, verweigerte das zweite Paar jegliche Aussage.

Die Siedlung St. Marien an der Piracher Straße mit ihren knapp 60 Gebäudeeigentümern liegt auf Grund des Ordens der Englischen Fräulein, die dafür über die BuWoG Erbpachtzins bekommen. Eine Erbpachtfläche gilt rechtlich als Einheit. Veränderungen wie eine neue Flächenaufteilung erfordern hier also die Zustimmung aller Teileigentümer.

Das jetzige Dilemma ist auch deshalb entstanden, weil jeder der Beteiligten sich im Recht sah. Beginnen wir mit Stadtrat Stadler: Er wollte neu bauen, weil sein Haus in der Burgkirchner Straße mit vier Ebenen zu viele Treppen hatte. Da traf es sich gut, dass die städtische BuWoG schon seit Jahren versuchte, eine Restfläche im Erbbaugebiet St. Marien zu vermarkten.

Der damalige BuWoG-Geschäftsführer Werner Lechner habe ihm schon im Jahr 2008 eine Zusage gemacht. „Ich hab daraufhin einen Käufer für mein Haus gesucht, um mit dem Erlös das neue bauen zu können“, erinnert sich Stadler. Weil sich der Notartermin immer mehr verzögert habe, sei er unter Zeitdruck geraten. Er hatte beim Schreiner sein Fertighaus schon für Frühjahr 2009 bestellt und musste zum Juliende sein altes Haus übergeben. Deshalb sei er gezwungen gewesen, schon wenige Tage nach dem Notartermin mit dem Bauen zu beginnen.

Nun wich das Haus von der dort sonst praktizierten Bauweise mit Mehrspännern ab. Der damalige BuWoG-Geschäftsführer Werner Lechner machte aus drei Parzellen zwei, um ein Einfamilienhaus draufstellen zu können. Dafür wiederum war die Zustimmung aller Teileigentümer erforderlich. Im Notarvertrag hatten sich beide Seiten ein Rücktrittsrecht von einigen Monaten ausbedungen. Lechner hätte damit vom Vertrag zurücktreten können, als er den Gegenwind bei der Zustimmung zur Neuaufteilung bemerkte. Doch das unterließ er, nachdem ja das Haus schon stand. Er versuchte danach vergeblich, die ausstehenden Unterschriften doch noch zu erhalten.

Das Rentnerehepaar erlebte die Situation ganz anders. Da entstand quasi im Schnellschritt ein Haus, das völlig anders aussah als die übrigen Gebäude hier. Die beiden empfanden das als Sonderrecht für einen Stadtrat. Noch aufgebrachter waren sie, als die BuWoG alle Miteigentümer am 7. Mai 2009 zur Unterschriftsleistung aufforderte. „Da hätte man vorher mit uns reden müssen“, stellt der Ehemann heraus. Dann folgte der Rechtsstreit – die BuWoG klagte auf Erzwingung der Unterschriftsleistung. Damit ging das Wohnbauunternehmen in zweiter Instanz beim Landgericht München baden. Das Gericht schmetterte nicht nur die Klage ab, sondern warf der BuWoG grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz vor.

Nun, als das Tischtuch schon zerschnitten war, versuchte die BuWoG die Situation zu retten. Erste Angebote finanzieller Art wurden den Unterschriftsverweigerern gemacht, aber nicht erhört. Stadtjurist Michael Bock wollte von der Gegenseite dann wissen, ab welcher Summe sie denn über eine Unterschrift „nachdenken“ wolle. Der Anwalt der Verweigerer nannte dann jene 150000 Euro je Beteiligten, also in Summe für die vier Personen 600000 Euro. „Da haben wir einen Fehler gemacht“, räumt die Ehefrau des Rentnerpaars ein und erläutert: „Uns ging es nie ums Geld. Uns haben die ständigen Anrufe und Schreiben der BuWoG schon so genervt, dass wir aus Verärgerung diese Summe genannt haben, um Ruhe zu bekommen.“ Auch der Ehemann pflichtet ihr bei: „Eine solche Summe haben wir nie gefordert.“ Dadurch seien sie als geldgierig gebrandmarkt und von anderen Nachbarn angefeindet worden.

- CSU Burghausen